Das neue Botulinumtoxin-Präparat
20.11.2005
Das neue Botulinumtoxin-Präparat der Firma Merz bietet einige Vorteile. So sind z.B. Transport sowie Lagerung in der Praxis ohne Kühlung möglich. Zudem stellt es eine Alternative zu den herkömmlichen Präparaten dar. Das Präparat ist für die Indikationen Blepharospasmus und Torticollis spasmodicus zugelassen. Die Wirksamkeit und Sicherheit wurde in mehreren Studien untersucht. In Vergleichsstudien konnte gezeigt werden, dass es für die genannten neurologischen Indikationen in punkto Wirksamkeit und Sicherheit mit den bisher zugelassenen Präparaten vergleichbar ist. Da die Substanz ohne Kühlung stabil bleibt, stellt jetzt auch der Transport kein Risiko für eine mögliche Inaktivierung des Wirkstoffes dar.
Allerdings muss die Gebrauchsfertige Lösung schon im Kühlschrank gelagert werden und ist dann bis zu 24 Stunden haltbar. Inzwischen ist Botulinumtoxin für ästhetische Anwendungen von den Gesundheitsbehörden der USA, der Schweiz, von Kanada, Polen, Frankreich, Australien, Italien und in etwa neun anderen Ländern zugelassen. In Deutschland hingegen besitzt kein Botulinumtoxin-Präparat die Zulassung für die Faltenbehandlung. Bei uns fällt der Einsatz von Botulinumtoxin in der ästhetischen Medizin unter Off-Label-Use, worüber der Patient aufzuklären ist.
Mehr zum Thema Botox
<- Zurück zu: News