In unserer Praxis haben wir im Juni 2005 begonnen, ein QM-System zu erarbeiten. Dabei wurden wir unterstützt von der Firma IQ-Network aus Bad Neustadt/Saale. Inzwischen wurde von IQ-Network das externe Audit durchgeführt. Im Audit-Bericht wurde unser QM-System sehr positiv beurteilt und die Zertifizierfähigkeit attestiert. Der nächste Schritt ist am 24.12.205 die Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2000.
Eine Umfrage bei 210 amerikanischen Angestellten ergab: Wenn es die Karriere fördert, würden sich 26 % der befragten Frauen für ein Facelift entscheiden, 27 % einen plastisch-chirurgischen Eingriff in Erwägung ziehen und 28 % ihre Falten mit Botulinumtoxin unterspritzen lassen. Von den befragten Männern würden sich 19 % einem plastisch-chirurgischen Eingriff unterziehen, 15 % ein Facelift und 11 % eine Botulinumtoxin-Inkjektion wählen. Diese Ergebnisse zeigen, dass zunehmend bei beiden Geschlechtern ins Bewusstsein rücke, wie wichtig gutes Aussehen heute für den beruflichen Erfolg sei.
Das neue Botulinumtoxin-Präparat der Firma Merz bietet einige Vorteile. So sind z.B. Transport sowie Lagerung in der Praxis ohne Kühlung möglich. Zudem stellt es eine Alternative zu den herkömmlichen Präparaten dar. Das Präparat ist für die Indikationen Blepharospasmus und Torticollis spasmodicus zugelassen. Die Wirksamkeit und Sicherheit wurde in mehreren Studien untersucht. In Vergleichsstudien konnte gezeigt werden, dass es für die genannten neurologischen Indikationen in punkto Wirksamkeit und Sicherheit mit den bisher zugelassenen Präparaten vergleichbar ist. Da die Substanz ohne Kühlung stabil bleibt, stellt jetzt auch der Transport kein Risiko für eine mögliche Inaktivierung des Wirkstoffes dar.
Botulinumtoxin-Injektionen sind derzeit die beliebteste Behandlungsform für eine Vielzahl von ästhetischen Gesichtsproblemen. Im Vergleich zu 2002 nahm in 2003 die Anzahl der Anwendungen weltweit um 157 % zu. Zunehmend werden immer mehr Regionen mit Botuliumtoxin A behandelt, z.B. Marionettenfalten. Das Toxin lässt sich auch sehr gut mit Fillern, z.B. Hyaluronsäure kombinieren. Botulinumtoxin A bewirkt, dass der Filler länger in der eingebrachten Region verbleibt. – somit hält der erzielte Effekt länger an.
Mit seinem heutigen Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement festgelegt, das – so sieht es der Gesetzgeber vor – künftig von allen ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungserbringern in der vertragsärztlichen Versorgung durchzuführen ist. Die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements soll die Qualität der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung kontinuierlich sichern und verbessern. Daher soll die Richtlinie des G-BA die Motivation der Ärzte zum Aufbau eines Qualitätsmanagements für die eigene Praxis fördern. Die Richtlinie definiert Grundelemente und Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements im Sinne grundsätzlicher Anforderungen. Die Anforderungen sind in Hinblick auf bestehende Qualitätsmanagementsysteme neutral und sehen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten vor, die den jeweiligen praxisspezifischen Erfordernissen Rechnung tragen.
Die Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen (VDPC) hat bei ihrer Mitgliederversammlung im Rahmen des Jahreskongresses in München am Mittwoch ihren Namen geändert. Sie heißt jetzt: Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (vormals Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen). Damit passen sich die 630 Vollmitglieder und 650 assoziierten Mitglieder dem europäischen Standard an. Dr. Marita Eisenmann-Klein wurde von den Plastischen Chirurgen zur Nachfolgerin von Priv.-Doz. Dr. Klaus Exner aus Frankfurt gewählt, dessen Amtszeit zu Ende war. Mit dem neuen Namen gibt sich die Gesellschaft auch neue Strukturen.
Nach den bisherigen Regelungen war die Niederlassung der Fachärzte für Plastische Chirurgie als Kassenärzte nicht begrenzt. Relativ unbemerkt hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Regelung geändert. In seiner Sitzung vom 19.07.2005 hat der G-Ba beschlossen, dass die Fachärzte für Plastische Chirurgie bei der Bedarfsplanung zukünftig zu den Chirurgen gezählt werden. Damit gelten jetzt auch für die Plastischen Chirurgen dieselben Zulassungsbeschränkungen wie für die Chirurgen.
Im Rahmen der heilmittelwerberechtlich relevanten Werbung ist für schönheitschirurgische Eingriffe zukünftig auch die Norm des § 11 Nr. 5 b) HWG anwendbar. Gemäß dieser Vorschrift "darf außerhalb der Fachkreise mit der bildlichen Darstellung der Wirkung einer Behandlung durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung nicht geworben werden". Sinn und Zweck des § 11 Nr. 5 b) HWG ist es, einer unsachlichen, suggestiven Beeinflussung des medizinischen Laien und einer Irreführungsgefahr entgegenzuwirken.
Das 14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes tritt am 6.September 2005 in Kraft. Es enthält insbesondere die für die Umsetzung europäischen Rechts notwendigen Änderungen des Arzneimittelgesetzes, des Heilmittelwerbegesetzes und des Patentgesetzes. Werbung für Schönheitsoperationen wird eingeschränkt. Mit der 14. Arzneimittelgesetz (AMG) - Novelle werden Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) einbezogen. Damit wird die Werbung für Schönheits-OP´s eingeschränkt.
Nach dem Sozialgesetzbuch hat der Patient bei ästhetisch-plastischen Operationen generell keinen Anspruch auf Kostenübernahme, sofern keine „Krankheit“ oder „Entstellung“ nachgewiesen werden kann. Die Entscheidung darüber liegt jedoch von Fall zu Fall im individuellen Ermessen des Versicherers. Plastische Chirurgen kennen aus ihrer Praxis viele Grenzfälle, die sich zwischen „Schönheitsoperation“ und „Medizinisch notwendiger Therapie“ bewegen. Sehr oft übernimmt jedoch eine Körperkorrektur gleichzeitig auch eine entlastende therapeutische Funktion. Deshalb fragen viele Patienten bei Ihren Ärzten an, ob und wann die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Doch es wird immer schwieriger, die Versicherer davon zu überzeugen, dass es sich bei bestimmten Operationen auch um medizinisch notwendige Eingriffe handeln kann.
© Dr. med. Hans Bucher, Nürnberg: News