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Facharzt
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Im Gegensatz zu den angloamerikanischen Ländern wurde in Deutschland erst durch die Weiterbildungsordnung aus dem Jahre 1978 die sog. Teilgebietsbezeichnung "Plastische Chirurgie" eingeführt. Vor dieser Zeit war das Fachgebiet regionalisiert, d.h. jedes Fachgebiet behandelte in seinem Bereich mit Methoden der Plastischen Chirurgie. Aus dieser Zeit stammen noch die Zusatzbezeichnungen „Plastische Operationen“ für die Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde und die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.
Die Teilgebietsbezeichnung „Plastische Chirurgie“ erforderte damals zusätzlich zum Facharzt für Chirurgie mit seiner 6-jährigen Weiterbildung eine 2-jährige Weiterbildung mit umfangreichem Operationskatalog und abschließender Prüfung vor der zuständigen Ärztekammer.

Erst durch Weiterbildungsordnung aus dem Jahre 1993 wurde aus der Plastischen Chirurgie ein selbständiger Facharzt neben den anderen Gebieten. Voraussetzung für den „Facharzt für Plastische Chirurgie“ ist eine 6-jährige hochspezialisierte Ausbildung, die Durchführung zahlreicher Operationen in allen Teilbereichen des Gebietes und eine abschließende Prüfung vor der zuständigen Ärztekammer. Durch diese Reglementierung ist eine gute Qualitätskontrolle gegeben. Andere Bezeichnungen wie

- Kosmetischer Chirurg,
- Schönheitschirurg“ oder
- Ästhetischer Chirurg

sind nicht geschützt und können von jedem approbierten Arzt ohne Weiterbildungsnachweis oder Qualifikationsnachweis geführt werden. Die ordentlichen Mitglieder des Berufsverbandes VDPC (Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen) müssen zudem regelmäßige Fortbildungen in jedem Jahr nachweisen, um die Mitgliedschaft nicht zu verlieren.

>> Stichwort Plastische Chirurgie