Im Gegensatz zu
den angloamerikanischen Ländern wurde in Deutschland erst durch die Weiterbildungsordnung
aus dem Jahre 1978 die sog. Teilgebietsbezeichnung "Plastische Chirurgie"
eingeführt. Vor dieser Zeit war das Fachgebiet regionalisiert, d.h. jedes
Fachgebiet behandelte in seinem Bereich mit Methoden der Plastischen Chirurgie.
Aus dieser Zeit stammen noch die Zusatzbezeichnungen „Plastische Operationen“
für die Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde und die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.
Die Teilgebietsbezeichnung „Plastische Chirurgie“ erforderte damals
zusätzlich zum Facharzt für Chirurgie mit seiner 6-jährigen Weiterbildung
eine 2-jährige Weiterbildung mit umfangreichem Operationskatalog und abschließender
Prüfung vor der zuständigen Ärztekammer. Erst
durch Weiterbildungsordnung aus dem Jahre 1993 wurde aus der Plastischen Chirurgie
ein selbständiger Facharzt neben den anderen Gebieten. Voraussetzung für
den „Facharzt für Plastische Chirurgie“ ist eine 6-jährige
hochspezialisierte Ausbildung, die Durchführung zahlreicher Operationen in
allen Teilbereichen des Gebietes und eine abschließende Prüfung vor
der zuständigen Ärztekammer. Durch diese Reglementierung ist eine gute
Qualitätskontrolle gegeben. Andere Bezeichnungen wie -
Kosmetischer Chirurg, - Schönheitschirurg“ oder - Ästhetischer
Chirurg sind nicht geschützt und können von jedem
approbierten Arzt ohne Weiterbildungsnachweis oder Qualifikationsnachweis geführt
werden. Die ordentlichen Mitglieder des Berufsverbandes VDPC (Vereinigung der
Deutschen Plastischen Chirurgen) müssen zudem regelmäßige Fortbildungen
in jedem Jahr nachweisen, um die Mitgliedschaft nicht zu verlieren. >>
Stichwort Plastische Chirurgie |