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Am Stadtpark // 90409 Nürnberg Tel.: 0911 5698090

Dr. med Hans Bucher

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Am Stadtpark // 90409 Nürnberg

Beratungsgespräch bei Ästhetischen Eingriffen

Die Aufklärungspflicht des Arztes bei einem ästhetisch-plastischen Eingriff ist per Rechtsprechung besonders streng auszulegen. Da es sich um eine medizinisch nicht zwingend notwenige Operation handelt, hat der Arzt die besondere Pflicht, den Patienten über alle Aspekte der Operation aufzuklären. Dabei hat eine schungslose Aufklärung zu erfolgen. Es reicht nicht, dem Patienten ein „Merkblatt“ an die Hand zu geben, mit dem Hinweis, dort stehe alles Wichtige. Diese Informationsblätter enthalten häufig Fachbegriffe und Formulierungen, die dem Laien unter Umständen nicht verständlich sind. Sehr nützlich sind solche Merkblätter, besonders wenn sie mit Zeichnungen ausgestattet sind, aber als Hilfsmittel zur Aufklärung.

Die Rechtsprechung fordert die Durchführung eines Aufklärungsgespräches. Aus medizinsoziologischen Untersuchungen geht hervor, dass die Patienten durch die Informationsfülle während des Beratungsgespräches nur etwa 40% der vermittelten Informationen im Gedächntis behalten. Die Aufklärungsbögen dienen dabei im Wesentlichen der Dokumentation. Jeder Arzt ist gut beraten, die Aufklärung sorgfältig zu dokumentieren, da er für die Aufklärung beweisabelastet ist. Es gibt besondere Aufklärungsbögen (z.B. Diomed) , die gute Illustrationen zum geplanten Eingriff enthalten, und dadurch das Aufklärungsgespräch wesentlich erleichtern.

Nach dem Patientenrechtegesetz muss der Patient eine komplette Kopie der Aufklärungsdokumentation erhalten. Dadurch kann er noch einmal in Ruhe den Inhalt des Aufklärungsgesprächers nachvollziehen und ggf. vor der Operation noch einmal bei Unklarheiten Rücksprache halten.

Idealerweise schildert der Arzt den genauen OP-Verlauf, Narkoseart, Dauer eines möglichen stationären Aufenthaltes, individuelle Chancen und Risiken, Alternativen und Kosten sowie mögliche Nachuntersuchungen und Möglichkeiten der Vor- und Nachbehandlung zur positiven Beeinflussung des Ergebnisses. Eine genaue der Erhebung der medizinischen Vorgeschichte, in der auch bestehende oder vorbestehende Krankheiten, Unverträglichkeiten etc. zur Sprache kommen, ist ebenfalls dringend erforderlich.

Gerade sehr erfahrene Ärzte, die sich tagtäglich mit vielen Patienten beschäftigen, sehen vieles als selbstverständlich und nicht erwähnenswert an. Sie können deshalb nicht erwarten, dass der Arzt ungefragt jede Kleinigkeit erläutert. Hier tragen Sie als Patient eine gewisse Eigenverantwortung, indem Sie von Ihrem Recht auf Information Gebrauch machen und gezielt nachfragen. Scheuen Sie sich nicht, mehrmals nachzuhaken, bis Sie eine Sache genau verstanden haben. Schließlich geht es um Ihre Gesundheit und Ihr Aussehen. Es ist deshalb auch sehr nützlich, sich auf das Beratungsgespräch vorzubereiten. Sie sollten sich Fragen aufschreiben oder eine entsprechende Checkliste zum Termin mitzunehmen, damit in der Aufregung nichts Wesentliches vergessen wird. Jeder gute Arzt wird Ihre Fragen gerne beantworten.

Beschreiben Sie genau, was Sie an sich selbst stört und welche Erwartungshaltung Sie haben. Bei einer falschen Erwartungshaltung oder Motivation (Wunsch des Partners etc.) tut man sich selbst keinen Gefallen mit einem ästhetisch-plastischen Eingriff. Ein seriöser Arzt rät in solchen Fällen definitiv von einer Operation ab.

Wenn Sie unsicher hinsichtlich Ihrer Entscheidung sind, holen Sie unbedingt eine zweite Meinung ein.

Überdies sollte auch „die Chemie stimmen“. Denn wenn Sie beim Arzt ein ungutes Gefühl haben, selbst wenn Sie es rational nicht begründen können, ist Vorsicht angebracht.

Der Nutzen von Computersimulationen wird unterschiedlich beurteilt. Viele vergessen, dass es sich eigentlich nur um Zeichnungen handelt. Es wird sehr oft der Eindruck erweckt, das gezeigte Ergebnis könne auch wirklich genauso erreicht werden. Viel besser sind meiner Meinung nach Bilder bereits operierter Patienten mit ähnlicher Problematik. Dadurch kann viel besser aufgezeigt werden, was wirklich machbar ist.

Es ist durchaus üblich, daß der Arzt dieses Beratungsgespräch in Rechnung stellt, denn es handelt sich ja um eine aufwändige ärztliche Leistung. Nach der ärztlichen Berufordnung darf der Arzt die medizinische Leistung auch nicht unlauter unterbieten oder gar eine kostenlose Beratung anbieten. Dies wäre zudem ein Wettbewrbsverstoß. Verlangt werden hierfür circa zwischen 30 und 100 €, die aber bei einer späteren OP in der Regel verrechnet werden. Bei mir müssen Sie mit etwa Euro 30,-- bis 60,-- rechnen, je nach Zeitaufwand.

Kriterien, die nachdenklich machen sollten:

  • Macht der Arzt andere Kollegen schlecht?
  • Drängt er zum Termin?
  • Liegen beim Preis zu große Abweichungen nach oben oder unten vor?