| 21.06.2004
"Fettwegspritze" in Deutschland erstmals vor Gericht Vor
dem Landgericht Verden/ Aller stand Anfang Juni 2004 das vermeintliche Wunder
deutscher Schönheitschirurgie, die so genannte Fettwegspritze vor Gericht. Ein
Hausarzt hatte zwei renommierten deutschen Verbänden der Ästhetisch-Plastischen
Chirurgie, der VDPC und der DGÄPC, eine Unterlassungserklärung geschickt. Beide
Verbände hatten hiergegen Widerspruch eingelegt. Ihnen wurde vorgeworfen,
dass sie ihre Patienten in Pressemitteilungen, Newslettern und speziellen Ratgebern
seit Mitte letzten Jahres vor der sorglosen Anwendung und den unerforschten Folgen
der Fettwegspritze gewarnt haben. Bei diesem Verfahren, der so genannten Injektions-Lipolyse,
wird Phosphatidylcholin unter die Haut gespritzt, um Fettpolster aufzulösen. Eine
Methode – so der klagende Hausarzt – die absolut ungefährlich sei und keinesfalls
zu Nebenfolgen wie schweren Dellen und Zysten oder gar genetischen Schäden führe.
Davor haben in den letzten Monaten - so die deutsche Medical Tribune vom 19-3-2004
- alle deutschen Fachverbände der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie in seltener
Einmütigkeit gewarnt. Obwohl diese Substanz in Deutschland nicht als Spritze für
den Fettabbau zugelassen ist, darf sie von jedem Arzt am Menschen eingesetzt werden.
Voraussetzungen: Er klärt den Patienten über mögliche Folgen auf und der Patient
stimmt dieser Körperverletzung zu. Zur Sprache kam vor Gericht auch, dass
Hausärzte wie der Kläger immer wieder versuchen, über solche Therapiemethoden
kosmetische Operationen auszuüben. Die Eingriffe gehören aber nach Ansicht des
Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie, Prof.
Albert K. Hofmann nur "in die Hände der nach der Weiterbildungsordnung ausgebildeten
Fachärzte." Der gegen die DGÄPC klagende Hausarzt musste vor Gericht einräumen,
dass er im Interesse einer Pharmafirma tätig ist. Das Gericht vertrat die
Meinung, dass die Berichterstattung der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische
Chirurgie (DGÄPC) im Interesse der Patienten generell nicht zu beanstanden sei.
Allerdings muss die DGÄPC ab Ende des Monats in ihren Ratgebern jetzt noch intensiver
darauf hinweisen, "dass die Beurteilung der Methode der so genannten Fettwegspritze
und ihrer möglichen Folgen wie z.B. die angesprochene Zysten- und Dellenbildung
sowie die Entstehung von Entzündungen wissenschaftlich nicht abschließend geklärt
ist." Mehr zum Thema Fettabsaugung |