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29.11.2003 Schönheits-OPs besser ohne Kreditvermittler

Unter dem Deckmantel der "medizinischen Finanzdienstleistung" bieten Makler vor allem weniger betuchten Patienten den Sofortkredit für Brustvergrößerung und Facelifting an; zahlbar in sechs, zwölf oder auch vierundzwanzig Monatsraten. Auf Wunsch wird zum Kredit gleich der passende Arzt mit angeboten.

Die meisten wissen nicht, dass ´ihr Chirurg´ als zahlendes Mitglied oder als Werbeträger für Vermittlungsorganisationen fungiert, um seine Praxis noch besser auszulasten, oder mit den Maklern kooperiert und dafür häufig auch noch Provisionen kassiert. Mit verschiedenen Konzepten schalten sich diese Vermittler zwischen Arzt, Patient und Bank: Oft schließen sie mit den Ärzten so genannte "Mitgliedschaftsverträge" ab. In diesem Fall vermittelt der Makler den Kre-ditantrag an seine Hausbank und den Mitgliedschaftsarzt als "unabhängige Empfehlung" an den Patienten. "Bei diesen kreditbedingten Vermittlungen spielt die Qualität des Arztes keine Rolle mehr. Dem Kreditvermittler ist es letztlich egal, ob der Eingriff von einem Hals-Nasen-Ohrenarzt, einem Gynäkologen oder einem Plastischen Chirurgen durchgeführt wird. Empfohlen wird immer nur der Arzt, der kooperiert oder der zahlt", sagt Dr. Claudius Ulmann aus Bad Neuenahr.

Zum Teil übernehmen die Vermittler auch die gesamte Abwicklung der gewünschten Schönheitsoperation - von der Terminvergabe für den Eingriff bis hin zur garantierten, termingerechten Zahlung der OP-Kosten an den behandelnden Arzt. Der Patient hat hier keine Eingriffsmöglichkeiten mehr: Häufig erfährt er nicht einmal, wem er zuvor seine persönlichen Angaben, Gehalts- und Bankauskunft z.B. über das Internet mitgeteilt hat und welche Bank die Finanzierung trägt. "Dabei handelt es sich um unnötige, trügerische und oftmals weit überteuerte Angebote", sagt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC), Prof. Albert K. Hofmann. "Diese ´Serviceleistung´ suggeriert, dass der Patient auch gegen eventuell auftretende medizinische Komplikationen abgesichert ist oder erst nach ´Operationserfolg´ zahlen müsse. Doch mit der Unterschrift unter den Kreditvertrag sind Vermittler und Banken sofort von allen rechtlichen Konsequenzen ihrer ´Empfehlungen´ entbunden. Was bleiben kann sind ein enormer Vertrauensverlust im Arzt-Patienten-Verhältnis und Kreditrückzahlungen mit zum Teil horrenden Zinssätzen."

Insofern empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC), dass Patienten allen von Ärzten und/oder Maklern vermittelten Kreditangeboten für Schönheitsoperationen sehr skeptisch gegenüberstehen und genau prüfen sollten, wem diese durchweg professionell aufgezogenen Angebote letztlich nutzen. "Die Entscheidung des Patienten für eine Schönheitsoperation und für einen bestimmten Arzt darf auf keinen Fall von irgendwelchen ´pseudofachlichen´ Kreditangeboten abhängen. Immerhin geht es hier nicht um die Finanzierung eines Autos mit Vollkasko-Versicherung, sondern um einen chirurgischen Eingriff am Körper eines gesunden Menschen", sagt Prof. Albert K. Hofmann. Wer tatsächlich einen Kredit für eine Schönheitsoperation aufnehmen möchte, braucht keinen Vermittler. Jede seriöse Bank gewährt dem Patienten - Bonität vorausgesetzt - auch ohne Angabe des Verwendungszwecks einen Kredit zu ganz normalen Konditionen. "Und bei der Suche nach einem Plastischen Chirurgen", sagt Prof. Albert K. Hofmann, "sollte jeder Patient eine Fachgesellschaft wie die DGÄPC um Rat fragen und sich nach einem ersten Beratungsgespräch auf sein eigenes Urteilsvermögen verlassen."

>> Stichwort Brustvergrößerung
>> Stichwort Facelift

 

 

15.11.2003 Statement der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) zur so genannten "Fett-weg-Spritze" (Injektions-Lipolyse mit Phosphatidylcholine - z.B. Lipostabil)

Überflüssiges Fett mit einer "Fett-weg-Spritze" ohne OP einfach und schonend abzuschmelzen - dieses Wunschdenken ist einerseits verständlich, andererseits aber gefährlich. Der fettauflösende Wirkstoff, wie er z.B. in dem Medikament Lipostabil enthalten ist, heißt Phosphatidylcholine. Er wird seit vielen Jahren zur Senkung eines erhöhten Cholesterinspiegels eingesetzt. Für die Auflösung größerer Mengen an Fettgewebe - wie es der aktuelle Trend aus Brasilien verspricht - ist er in Deutschland jedoch nicht zugelassen. Eine solche Behandlung darf hier überhaupt nur mit einer speziellen Einverständniserklärung des Patienten durchgeführt werden. Meist wird die "Fett-weg-Spritze" bislang von so genannten "Schönheitschirurgen" angeboten die keine Facharztausbildung für Plastische Chirurgie haben. "Die ‚Fett-Weg-Spritze' ist keine Alternative zur Fettabsaugung", sagt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC), Prof. Albert K. Hofmann aus Ulm. Seriöse Plastische Chirurgen lehnen die Anwendung der so genannten ‚Injektions-Lipolyse' ab, denn Nebenwirkungen, Dosierung und Verträglichkeit sind noch nicht ausreichend erforscht. "Der Wirkstoff als ‚Fettauflöser' wird gerade erst in leichten Fällen getestet. Es ist zu bezweifeln, ob sich entsprechende Medikamente für diese Indikation durchsetzen werden", sagt Prof. Albert K. Hofmann.

Die Wirkungsweise der Injektion ist bedenklich: Das Fett wird in einer chemischen Reaktion zersetzt. Im Unterschied zur Fettabsaugung bleibt bei diesem Verfahren das zersetzte Fett im Körper und muss abgebaut werden. "Bei großen Mengen kann der Körper den ‚Abfall' nicht ausreichend abtransportieren. Dies kann zu schlimmen Entzündungen und Zystenbildungen führen. In diesen Fällen wird dann eine Operation notwendig, die das Ausmaß einer Fettabsaugung weit übersteigt", sagt Prof. Albert K. Hofmann. Darüber hinaus kann der Arzt die Fettauflösung per Spritze nicht exakt steuern, weil er die individuell angemessene Dosierung nicht einschätzen kann. "Das Fett ist bei jedem Menschen und sogar von Körperteil zu Körperteil verschieden. Es reagiert unterschiedlich auf das Mittel. Daher kann die Behandlung schon in geringen Mengen hässliche Löcher oder Knoten hinterlassen", sagt Prof. Albert K. Hofmann. Nur bei einer Fettabsaugung kann der Arzt individuell die zu entfernende Fettmenge und die Körperkontur des Patienten kontrollieren. Besonders übergewichtige Patienten sollten sich deshalb von einem erfahrenen Plastischen Chirurgen beraten und informieren lassen.

>> Stichwort Fettabsaugung (Liposuction)

 

 

05.11.2003 Schönheitschirurg ist kein geschützter Begriff

Der Begriff Schönheitschirurg ist in Deutschland nicht geschützt. „Leider gibt es in Deutschland noch immer viele selbsternannte Schönheitschirurgen, die weder über die unbedingt notwendige Qualifikation verfügen, noch sich für das Wohl der Patienten einsetzen“, warnt Prof. Bull. Daher fordert die Deutsche Gesellschaft für ästhetische Chirurgie (DGÄC) zum Schutze des Patienten den Begriff "Ästhetische Chirurgie" einzuführen und schützen zu lassen. Bis es aber soweit ist, ist der Patient selbst gefordert. Er sollte sich nicht scheuen, den ausgewählten Mediziner nach Art und Umfang seiner Ausbildung und Spezialisierung zu fragen.

Wichtig zu wissen ist es außerdem, wie oft er den geplanten Eingriff bereits durchgeführt hat. Ein erfahrener Mediziner versucht nie, zu dem operativen Schritt zu überreden und kann den Patienten ausführlich über mögliche Risiken und das zu erwartende Ergebnis eines Eingriffes aufklären, sowie den Patienten individuell beraten und behandeln. Mit dem richtigen Arzt endet der Trend nach jugendlicherem und schönerem Aussehen nicht in einer persönlichen Katastrophe.

 

04.11.2003 Trend: Schönheitsoperation zu Weihnachten

Immer mehr Deutsche unterziehen sich Schönheitsoperationen. – Tendenz steigend. Eine Entwicklung, die sich auch zu Weihnachten wieder bemerkbar macht. Auf der Suche nach dem persönlichen Geschenk überraschen immer mehr Menschen ihre Lebenspartner oder Verwandte mit einer Schönheitsoperation. Besonders beliebt auf der Weihnachtsliste sind Schönheitsoperationen, die das schöne Geschlecht noch schöner machen sollen, die Emanzipation der Männer lässt da anscheinend noch auf sich warten.

Auf Platz eins rangiert die Brustvergrößerung, vor der Nasenplastik, die die Nase verkleinern soll. Voll im Trend sind auch Lippenvergrößerungen, erst dann folgt das Facelift auf der Skala. Und als Geschenk zu Weihnachten bekommt eine Schönheitsoperation einen sehr persönlichen Charakter. Aber Vorsicht vor eiligen Entschlüssen: Eine einmal durchgeführte Operation ist meist für die Ewigkeit. Sie kann nicht mehr rückgängig gemacht werden und ist häufig für den Rest des Lebens sichtbar. Deshalb ist der bewusste Entschluss für eine Operation neben der Arztwahl die wichtigste Entscheidung vor einer Schönheitsoperation.

 

 

03.11.2003 State of the Art: Liposuktion in Tumeszenzlokalanästhesie

Eine wichtige Bedeutung für die Sicherheit des Patienten bei der Fettabsaugung kommt der Art der Narkose zu. Einigkeit unter den Experten herrscht darüber, dass die Liposuktion unter örtlicher Betäubung mit der sogenannten Tumeszenzlokalanästhesie die Risiken für den Patienten erheblich minimiert und die Behandlungsresultate optimiert hat. Traten bei einer Fettabsaugung Komplikationen auf, wie z.B. Verletzungen der inneren Organe durch die Absaugkanüle, so sind diese fast ausschließlich auf operative Vorgehensweise zurückzuführen, die unter lokaler Betäubung auf diese Weise nicht durchgeführt werden könnten.

Auch amerikanische Studien zeigen, dass Komplikationen während eine Liposuktion unter Tumenszenzlokalanästhesie so gut wie nie auftreten. Die Eingriffe sind tendentiell kleiner angelegt, der Operationsverlauf ist während und auch nach dem Eingriff vorhersehbar. So ist ein weiteres wichtiges Kriterium für die Sicherheit einer Liposuktion die Menge des abzusaugenden Fettes. Vier Liter ist anerkanntermaßen die Höchstmenge, die bei einem einzelnen Eingriff als sicher gilt. Alles was darüber hinaus geht, gefährdet den Kreislauf des Patienten.

>> Stichwort Fettabsaugung (Liposuction)

 

 

01.11.2003 Erste Gutachterkommission für Schönheitsoperationen in Deutschland

Trotz intensiver Aufklärung über Möglichkeiten und Grenzen der ästhetischen Chirurgie sind manche Patienten nach einem Eingriff über das Ergebnis enttäuscht. Zweifel am Können des Operateurs und am Erfolg der Operation lassen die Betroffenen dann oft nicht zur Ruhe kommen. Deshalb hat die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschlands e.V. (GÄCD) jetzt eine Gutachterkommission ins Leben gerufen, um die Interessen der Patienten auch nach der Operation zu schützen.

Die Operation wird von den Mitgliedern der Kommission genau untersucht und neutral begutachtet. „Die Gutachterkommission ist ein unbürokratischer und außergerichtlicher Weg, das Verhältnis zwischen Patient und Arzt wieder auf eine neutrale Ebene zu stellen und gegebenenfalls eine Nachkorrektur kostenfrei zu veranlassen“, erklärt Uwe Hohmann, Rechtsanwalt und Justitiar der Gesellschaft sowie Vorsitzender der Gutachterkommission.

 

 

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