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| | 29.11.2003
Schönheits-OPs besser ohne Kreditvermittler Unter dem Deckmantel der
"medizinischen Finanzdienstleistung" bieten Makler vor allem weniger betuchten
Patienten den Sofortkredit für Brustvergrößerung und Facelifting an; zahlbar in
sechs, zwölf oder auch vierundzwanzig Monatsraten. Auf Wunsch wird zum Kredit
gleich der passende Arzt mit angeboten. Die meisten wissen nicht, dass
´ihr Chirurg´ als zahlendes Mitglied oder als Werbeträger für Vermittlungsorganisationen
fungiert, um seine Praxis noch besser auszulasten, oder mit den Maklern kooperiert
und dafür häufig auch noch Provisionen kassiert. Mit verschiedenen Konzepten schalten
sich diese Vermittler zwischen Arzt, Patient und Bank: Oft schließen sie mit den
Ärzten so genannte "Mitgliedschaftsverträge" ab. In diesem Fall vermittelt der
Makler den Kre-ditantrag an seine Hausbank und den Mitgliedschaftsarzt als "unabhängige
Empfehlung" an den Patienten. "Bei diesen kreditbedingten Vermittlungen spielt
die Qualität des Arztes keine Rolle mehr. Dem Kreditvermittler ist es letztlich
egal, ob der Eingriff von einem Hals-Nasen-Ohrenarzt, einem Gynäkologen oder einem
Plastischen Chirurgen durchgeführt wird. Empfohlen wird immer nur der Arzt, der
kooperiert oder der zahlt", sagt Dr. Claudius Ulmann aus Bad Neuenahr. Zum
Teil übernehmen die Vermittler auch die gesamte Abwicklung der gewünschten Schönheitsoperation
- von der Terminvergabe für den Eingriff bis hin zur garantierten, termingerechten
Zahlung der OP-Kosten an den behandelnden Arzt. Der Patient hat hier keine Eingriffsmöglichkeiten
mehr: Häufig erfährt er nicht einmal, wem er zuvor seine persönlichen Angaben,
Gehalts- und Bankauskunft z.B. über das Internet mitgeteilt hat und welche Bank
die Finanzierung trägt. "Dabei handelt es sich um unnötige, trügerische und oftmals
weit überteuerte Angebote", sagt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC), Prof. Albert K. Hofmann. "Diese ´Serviceleistung´
suggeriert, dass der Patient auch gegen eventuell auftretende medizinische Komplikationen
abgesichert ist oder erst nach ´Operationserfolg´ zahlen müsse. Doch mit der Unterschrift
unter den Kreditvertrag sind Vermittler und Banken sofort von allen rechtlichen
Konsequenzen ihrer ´Empfehlungen´ entbunden. Was bleiben kann sind ein enormer
Vertrauensverlust im Arzt-Patienten-Verhältnis und Kreditrückzahlungen mit zum
Teil horrenden Zinssätzen." Insofern empfiehlt die Deutsche Gesellschaft
für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC), dass Patienten allen von Ärzten und/oder
Maklern vermittelten Kreditangeboten für Schönheitsoperationen sehr skeptisch
gegenüberstehen und genau prüfen sollten, wem diese durchweg professionell aufgezogenen
Angebote letztlich nutzen. "Die Entscheidung des Patienten für eine Schönheitsoperation
und für einen bestimmten Arzt darf auf keinen Fall von irgendwelchen ´pseudofachlichen´
Kreditangeboten abhängen. Immerhin geht es hier nicht um die Finanzierung eines
Autos mit Vollkasko-Versicherung, sondern um einen chirurgischen Eingriff am Körper
eines gesunden Menschen", sagt Prof. Albert K. Hofmann. Wer tatsächlich einen
Kredit für eine Schönheitsoperation aufnehmen möchte, braucht keinen Vermittler.
Jede seriöse Bank gewährt dem Patienten - Bonität vorausgesetzt - auch ohne Angabe
des Verwendungszwecks einen Kredit zu ganz normalen Konditionen. "Und bei der
Suche nach einem Plastischen Chirurgen", sagt Prof. Albert K. Hofmann, "sollte
jeder Patient eine Fachgesellschaft wie die DGÄPC um Rat fragen und sich nach
einem ersten Beratungsgespräch auf sein eigenes Urteilsvermögen verlassen." >>
Stichwort Brustvergrößerung >>
Stichwort Facelift | | | 15.11.2003
Statement der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC)
zur so genannten "Fett-weg-Spritze" (Injektions-Lipolyse mit Phosphatidylcholine
- z.B. Lipostabil) Überflüssiges Fett mit einer "Fett-weg-Spritze"
ohne OP einfach und schonend abzuschmelzen - dieses Wunschdenken ist einerseits
verständlich, andererseits aber gefährlich. Der fettauflösende Wirkstoff, wie
er z.B. in dem Medikament Lipostabil enthalten ist, heißt Phosphatidylcholine.
Er wird seit vielen Jahren zur Senkung eines erhöhten Cholesterinspiegels eingesetzt.
Für die Auflösung größerer Mengen an Fettgewebe - wie es der aktuelle Trend aus
Brasilien verspricht - ist er in Deutschland jedoch nicht zugelassen. Eine solche
Behandlung darf hier überhaupt nur mit einer speziellen Einverständniserklärung
des Patienten durchgeführt werden. Meist wird die "Fett-weg-Spritze" bislang von
so genannten "Schönheitschirurgen" angeboten die keine Facharztausbildung für
Plastische Chirurgie haben. "Die ‚Fett-Weg-Spritze' ist keine Alternative zur
Fettabsaugung", sagt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische
Chirurgie (DGÄPC), Prof. Albert K. Hofmann aus Ulm. Seriöse Plastische Chirurgen
lehnen die Anwendung der so genannten ‚Injektions-Lipolyse' ab, denn Nebenwirkungen,
Dosierung und Verträglichkeit sind noch nicht ausreichend erforscht. "Der Wirkstoff
als ‚Fettauflöser' wird gerade erst in leichten Fällen getestet. Es ist zu bezweifeln,
ob sich entsprechende Medikamente für diese Indikation durchsetzen werden", sagt
Prof. Albert K. Hofmann. Die Wirkungsweise der Injektion ist bedenklich:
Das Fett wird in einer chemischen Reaktion zersetzt. Im Unterschied zur Fettabsaugung
bleibt bei diesem Verfahren das zersetzte Fett im Körper und muss abgebaut werden.
"Bei großen Mengen kann der Körper den ‚Abfall' nicht ausreichend abtransportieren.
Dies kann zu schlimmen Entzündungen und Zystenbildungen führen. In diesen Fällen
wird dann eine Operation notwendig, die das Ausmaß einer Fettabsaugung weit übersteigt",
sagt Prof. Albert K. Hofmann. Darüber hinaus kann der Arzt die Fettauflösung per
Spritze nicht exakt steuern, weil er die individuell angemessene Dosierung nicht
einschätzen kann. "Das Fett ist bei jedem Menschen und sogar von Körperteil zu
Körperteil verschieden. Es reagiert unterschiedlich auf das Mittel. Daher kann
die Behandlung schon in geringen Mengen hässliche Löcher oder Knoten hinterlassen",
sagt Prof. Albert K. Hofmann. Nur bei einer Fettabsaugung kann der Arzt individuell
die zu entfernende Fettmenge und die Körperkontur des Patienten kontrollieren.
Besonders übergewichtige Patienten sollten sich deshalb von einem erfahrenen Plastischen
Chirurgen beraten und informieren lassen. >>
Stichwort Fettabsaugung (Liposuction) | | | 05.11.2003
Schönheitschirurg ist kein geschützter Begriff Der Begriff
Schönheitschirurg ist in Deutschland nicht geschützt. „Leider gibt es in Deutschland
noch immer viele selbsternannte Schönheitschirurgen, die weder über die unbedingt
notwendige Qualifikation verfügen, noch sich für das Wohl der Patienten einsetzen“,
warnt Prof. Bull. Daher fordert die Deutsche Gesellschaft für ästhetische Chirurgie
(DGÄC) zum Schutze des Patienten den Begriff "Ästhetische Chirurgie"
einzuführen und schützen zu lassen. Bis es aber soweit ist, ist der Patient selbst
gefordert. Er sollte sich nicht scheuen, den ausgewählten Mediziner nach Art und
Umfang seiner Ausbildung und Spezialisierung zu fragen. Wichtig
zu wissen ist es außerdem, wie oft er den geplanten Eingriff bereits durchgeführt
hat. Ein erfahrener Mediziner versucht nie, zu dem operativen Schritt zu überreden
und kann den Patienten ausführlich über mögliche Risiken und das zu erwartende
Ergebnis eines Eingriffes aufklären, sowie den Patienten individuell beraten und
behandeln. Mit dem richtigen Arzt endet der Trend nach jugendlicherem und schönerem
Aussehen nicht in einer persönlichen Katastrophe.
| | | 04.11.2003
Trend: Schönheitsoperation zu Weihnachten Immer mehr
Deutsche unterziehen sich Schönheitsoperationen. – Tendenz steigend. Eine Entwicklung,
die sich auch zu Weihnachten wieder bemerkbar macht. Auf der Suche nach dem persönlichen
Geschenk überraschen immer mehr Menschen ihre Lebenspartner oder Verwandte mit
einer Schönheitsoperation. Besonders beliebt auf der Weihnachtsliste sind Schönheitsoperationen,
die das schöne Geschlecht noch schöner machen sollen, die Emanzipation der Männer
lässt da anscheinend noch auf sich warten. Auf Platz eins
rangiert die Brustvergrößerung, vor der Nasenplastik, die die Nase verkleinern
soll. Voll im Trend sind auch Lippenvergrößerungen, erst dann folgt das Facelift
auf der Skala. Und als Geschenk zu Weihnachten bekommt eine Schönheitsoperation
einen sehr persönlichen Charakter. Aber Vorsicht vor eiligen Entschlüssen: Eine
einmal durchgeführte Operation ist meist für die Ewigkeit. Sie kann nicht mehr
rückgängig gemacht werden und ist häufig für den Rest des Lebens sichtbar. Deshalb
ist der bewusste Entschluss für eine Operation neben der Arztwahl die wichtigste
Entscheidung vor einer Schönheitsoperation. | | | 03.11.2003
State of the Art: Liposuktion in Tumeszenzlokalanästhesie Eine
wichtige Bedeutung für die Sicherheit des Patienten bei der Fettabsaugung kommt
der Art der Narkose zu. Einigkeit unter den Experten herrscht darüber, dass die
Liposuktion unter örtlicher Betäubung mit der sogenannten Tumeszenzlokalanästhesie
die Risiken für den Patienten erheblich minimiert und die Behandlungsresultate
optimiert hat. Traten bei einer Fettabsaugung Komplikationen auf, wie z.B. Verletzungen
der inneren Organe durch die Absaugkanüle, so sind diese fast ausschließlich auf
operative Vorgehensweise zurückzuführen, die unter lokaler Betäubung auf diese
Weise nicht durchgeführt werden könnten. Auch amerikanische
Studien zeigen, dass Komplikationen während eine Liposuktion unter Tumenszenzlokalanästhesie
so gut wie nie auftreten. Die Eingriffe sind tendentiell kleiner angelegt, der
Operationsverlauf ist während und auch nach dem Eingriff vorhersehbar. So ist
ein weiteres wichtiges Kriterium für die Sicherheit einer Liposuktion die Menge
des abzusaugenden Fettes. Vier Liter ist anerkanntermaßen die Höchstmenge, die
bei einem einzelnen Eingriff als sicher gilt. Alles was darüber hinaus geht, gefährdet
den Kreislauf des Patienten. >>
Stichwort Fettabsaugung (Liposuction) | | | 01.11.2003
Erste Gutachterkommission für Schönheitsoperationen in Deutschland Trotz
intensiver Aufklärung über Möglichkeiten und Grenzen der ästhetischen Chirurgie
sind manche Patienten nach einem Eingriff über das Ergebnis enttäuscht. Zweifel
am Können des Operateurs und am Erfolg der Operation lassen die Betroffenen dann
oft nicht zur Ruhe kommen. Deshalb hat die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie
Deutschlands e.V. (GÄCD) jetzt eine Gutachterkommission ins Leben gerufen, um
die Interessen der Patienten auch nach der Operation zu schützen. Die
Operation wird von den Mitgliedern der Kommission genau untersucht und neutral
begutachtet. „Die Gutachterkommission ist ein unbürokratischer und außergerichtlicher
Weg, das Verhältnis zwischen Patient und Arzt wieder auf eine neutrale Ebene zu
stellen und gegebenenfalls eine Nachkorrektur kostenfrei zu veranlassen“, erklärt
Uwe Hohmann, Rechtsanwalt und Justitiar der Gesellschaft sowie Vorsitzender der
Gutachterkommission.
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Meldungen aus Oktober, November und
Dezember 2005
Meldungen aus September 2005
Meldungen
aus August 2005
Meldungen aus Juni
und Juli 2005
Meldungen aus Mai 2005
Meldungen aus
April 2005
Meldungen aus Februar 2005
Meldungen aus Dezember 2004 und Januar 2005
Meldungen aus November 2004
Meldungen aus Oktober 2004
Meldungen aus September 2004
Meldungen aus Juli und August 2004
Weitere Meldungen aus Juni 2004
Weitere Meldungen aus Mai 2004
Weitere Meldungen aus April 2004
Weitere Meldungen aus März 2004
Weitere Meldungen aus Februar 2004
Weitere Meldungen aus Januar 2004
Weitere Meldungen aus Dezember 2003
Weitere Meldungen aus November 2003
Weitere Meldungen aus Oktober 2003
Weitere Meldungen aus September 2003
Weitere Meldungen aus August 2003
Weitere Meldungen aus Juli 2003
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