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11.05.2005 Der Deutsche Ärztetag beschließt die neue Facharztbezeichnung "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie"

Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Ärztetag am Freitag im Berlin beschlossen, die Facharztbezeichnung "Facharzt für Plastische Chirurgie" um den Zusatz "Ästhetisch" zu ergänzen. Somit lautet die neue Bezeichnung in der Musterweiterbildungsordnung "Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie".

Die Landesärztekammern wurden gebeten, diese Bezeichnung in die Weiterbildungsordnungen der Länder aufzunehmen. Im Bundesland Bayern gilt die neue Facharztbezeichnung bereits seit 01.08.2004. Aufgrund dieses Beschlusses werden nun auch die anderen Bundesländer folgen müssen. Die Zusatzweiterbildung "Plastische Operationen" bleibt unverändert.

Damit kommt jetzt auch in der Facharztbezeichnung zum Ausdruck, dass die Ästhetische Chirurgie neben der Handchirurgie, der Verbrennungschirurgie und der Rekonstruktiven Chirurgie ein Bestandteil des Fachgebietes Plastische Chirurgie ist. Ästhetische Operationen sollten nur von Fachärzten mit langjähriger Berufserfahrung durchgeführt werden.

Grundvoraussetzung für die Durchführung ästhetischer Operationen ist eine solide Kenntnis der Rekonstruktiven Chirurgie. Nur so ist gewährleistet, dass der Operateur auch plötzliche auftretende Komplikationen beherrschen kann. Die Begriffe "Schönheitschirurgie" oder "Kosmetische Chirurgie" kommen in der Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer nicht vor. Somit handelt es ich nicht um geschützte Begriffe und erst recht nicht um Facharztbezeichnungen.

Jeder Arzt kann sich theoretisch so nennen, ohne eine Qualifikation für die Durchführung ästhetischer Operationen nachweisen zu müssen. Die Meinungen im Plenum zum Umgang mit der Zusatzweiterbildung "Plastische Operationen" waren dagegen geteilt. Den Antrag, die Bezeichnung in "Plastische und Ästhetische Operationen" umzuwandeln, hatte der Bundesärztekammervorstand kurzfristig zurückgezogen. Voraussetzung für den Erwerb der Bezeichnung ist bislang die Facharztanerkennung für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.

Zahlreiche andere Fachrichtungen wie z.B. Augenheilkunde, Dermatologie und Gynäkologie erheben aber ebenfalls den Anspruch, Zugang zu der Zusatzweiterbildung zu erhalten. Zahlreiche Delegierte aber hielten eine solche Entscheidung für verfrüht. Sie könne Konsequenzen nach sich ziehen, derer man sich nicht bewusst sei.

Prof. Dr. med. Günther Lob (Bayern) forderte in diesem Sinne, die Frage zunächst in den Weiterbildungsgremien zu diskutieren. Es sei der falsche Weg, Weiterbildung vom Titel her zu organisieren. Zunächst müssten die Inhalte festgelegt zu werden, nicht zuletzt um innerärztlichen Streit zu vermeiden. In gleicher Weise äußerte sich Dr. med. H. Hellmut Koch, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer und Präsident der Bayerischen Landesärztekammer.

"Die Weiterbildungsordnung ist keine Schilderordnung, sondern eine Bildungsordnung", stellte Koch klar. Die vorliegenden Anträge zur Änderung der Zusatzweiterbildung überwies das Plenum an den Vorstand. Die Weiterbildungsgremien werden sich mit dem Thema beschäftigen. Eine Entscheidung wird auf dem nächsten Ärztetag erwartet.

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10.05.2005 Selbst Schaumstoffchips, Leichenfett und Silikonöl werden zur Brustvergrößerung eingesetzt

Es ist unstrittig, dass es auch in unseren osteuropäischen Nachbarländern gut ausgebildete und seriöse Plastische Chirurgen gibt, die in ihrem Einzugsbereich verdienstvolle Arbeit leisten. Ebenso unstrittig ist aber auch, dass in unseren östlichen Nachbarländern Hygienenormen, amtsärztliche Überwachung, Qualitätszertifikate und Medizinproduktgesetze - noch - nicht mit der gleichen Akribie auf ästhetisch-chirurgische Eingriffe angewandt werden wie hierzulande.

Unstrittig ist weiterhin, dass Kosten für die Löhne von Mitarbeitern, Miete und Ausstattung der Kliniken weit unter den - berechtigter Weise - normierten Maximalanforderungen an die Ausstattung einer Deutschen Klinik liegen. Aus medizinischer Sicht ist daher dagegen zu protestieren, dass Schönheitsoperationen, die ihrem Wesen nach Körperverletzungen mit lebenslangen Folgen sind, im Stile einer Butterfahrt angepriesen werden.

Weder ist die Nachsorge nach einem operativen Eingriff weit vom Wohnort durch eine einmalige Kontrolle einen Monat nach der Operation mit Qualitätskriterien, wie sie in Deutschland etabliert sind, vereinbar, noch gibt es eine Gewährleistung, geschweige denn eine haftpflichtrechtliche Möglichkeit, im Falle einer Komplikation den Operateur oder seine Einrichtung zur Rechenschaft zu ziehen.

Zu den Behandlungskosten ist festzustellen, dass alleine die Produktkosten zum Beispiel von Mammaimplantaten in Deutschland in der Höhe der Behandlungskosten liegen, die in Tschechien verlangt werden. Gleiches gilt für die Medikamente, die zum Aufspritzen von Lippen eingesetzt werden. Daher ist der Zweifel berechtigt, dass auch am Produkt gespart wird. Den deutschen Plastischen Chirurgen sind Fälle bekannt, bei denen in osteuropäischen Kliniken Schaumstoffchips, Leichenfett, Silikonöl und ähnliches mehr zur Brustvergrößerung verwendet wurde.

Für wenige Wochen ist damit sicher ein "aber gar nicht so billiges Aussehen" zu erzielen. Mit dem Bemühen um Qualitätssicherung in der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie, wie sie die Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen und die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch- Plastischen Chirurgen verfolgen, hat ein solches Vorgehen nichts zu tun.

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09.05.2005 700.000 Eingriffe pro Jahr, Gewebeunterfütterungen im Trend

Die Mitglieder der Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen (VDPC) führen etwa 700.000 Eingriffe im Jahr durch. Rein ästhetische Eingriffe machen dabei einen Anteil von etwa 25% aus. Die häufigsten ästhetischen Operationen in Deutschland sind

1.) Gewebeunterfütterung mit Fremdmaterial oder Eigenfett
2.) Injektionen mit Botolinumtoxin
3.) Fettabsaugung
4.) Lidstraffung
5.) Brustvergrößerung
6.) Brustverkleinerung
7.) Nasenkorrektur
8.) Bauchdeckenstraffung
9.) Ohrkorrektur
10.) Bruststraffung
11.) Facelift
12.) Korrektur der Gynäkomastie
13.) Stirnlift
14.) Oberarmstraffung
15.) Oberschenkelstraffung
16.) Bodylift
17.) Kinnvergrößerung

Diese Trends decken sich weitgehend mit denen der International Society of Aesthetic Plastic Surgery. International steht die Injektion mit Botolinumtoxin auf Platz 1, gefolgt von der Gewebeunterfütterung auf Rang 2. Auf Platz 3 kommt dann auch international als häufigster chirurgischer Eingriff die Fettabsaugung. Im internationalen Vergleich steht Deutschland bei den Gesamtzahlen ästhetischer Eingriffe auf dem 6. Platz nach den USA, Mexiko, Brasilien, Japan und Spanien.

Der Anteil an Kindern und Jugendlichen liegt in Deutschland unter 10%, wobei hier die Korrektur abstehender Ohren weitaus am häufigsten vorkommt. Entgegen anderen Trendmeldungen kann die Zunahme ästhetischer Eingriffe bei Männern nicht bestätigt werden. Der Anteil liegt bei 12,5%. Allerdings sinkt die Zufriedenheit der Männer mit ihrem Aussehen: 1972 waren es in den USA 85%, 2001 nur noch 57%.

 

 

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