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11.05.2005 Der Deutsche Ärztetag beschließt die
neue Facharztbezeichnung "Facharzt für Plastische und Ästhetische
Chirurgie"
Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Ärztetag am Freitag im Berlin
beschlossen, die Facharztbezeichnung "Facharzt für Plastische Chirurgie"
um den Zusatz "Ästhetisch" zu ergänzen. Somit lautet die neue Bezeichnung
in der Musterweiterbildungsordnung "Facharzt/Fachärztin für Plastische
und Ästhetische Chirurgie".
Die Landesärztekammern wurden gebeten, diese Bezeichnung in die
Weiterbildungsordnungen der Länder aufzunehmen. Im Bundesland Bayern
gilt die neue Facharztbezeichnung bereits seit 01.08.2004. Aufgrund
dieses Beschlusses werden nun auch die anderen Bundesländer folgen
müssen. Die Zusatzweiterbildung "Plastische Operationen"
bleibt unverändert.
Damit kommt jetzt auch in der Facharztbezeichnung zum Ausdruck,
dass die Ästhetische Chirurgie neben der Handchirurgie, der Verbrennungschirurgie
und der Rekonstruktiven Chirurgie ein Bestandteil des Fachgebietes
Plastische Chirurgie ist. Ästhetische Operationen sollten nur von
Fachärzten mit langjähriger Berufserfahrung durchgeführt werden.
Grundvoraussetzung für die Durchführung ästhetischer Operationen
ist eine solide Kenntnis der Rekonstruktiven Chirurgie. Nur so ist
gewährleistet, dass der Operateur auch plötzliche auftretende Komplikationen
beherrschen kann. Die Begriffe "Schönheitschirurgie" oder "Kosmetische
Chirurgie" kommen in der Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer
nicht vor. Somit handelt es ich nicht um geschützte Begriffe und
erst recht nicht um Facharztbezeichnungen.
Jeder Arzt kann sich theoretisch so nennen, ohne eine Qualifikation
für die Durchführung ästhetischer Operationen nachweisen zu müssen.
Die Meinungen im Plenum zum Umgang mit der Zusatzweiterbildung "Plastische
Operationen" waren dagegen geteilt. Den Antrag, die Bezeichnung
in "Plastische und Ästhetische Operationen" umzuwandeln,
hatte der Bundesärztekammervorstand kurzfristig zurückgezogen. Voraussetzung
für den Erwerb der Bezeichnung ist bislang die Facharztanerkennung
für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.
Zahlreiche andere Fachrichtungen wie z.B. Augenheilkunde, Dermatologie
und Gynäkologie erheben aber ebenfalls den Anspruch, Zugang zu der
Zusatzweiterbildung zu erhalten. Zahlreiche Delegierte aber hielten
eine solche Entscheidung für verfrüht. Sie könne Konsequenzen nach
sich ziehen, derer man sich nicht bewusst sei.
Prof. Dr. med. Günther Lob (Bayern) forderte in diesem Sinne, die
Frage zunächst in den Weiterbildungsgremien zu diskutieren. Es sei
der falsche Weg, Weiterbildung vom Titel her zu organisieren. Zunächst
müssten die Inhalte festgelegt zu werden, nicht zuletzt um innerärztlichen
Streit zu vermeiden. In gleicher Weise äußerte sich Dr. med. H.
Hellmut Koch, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer
und Präsident der Bayerischen Landesärztekammer.
"Die Weiterbildungsordnung ist keine Schilderordnung, sondern
eine Bildungsordnung", stellte Koch klar. Die vorliegenden
Anträge zur Änderung der Zusatzweiterbildung überwies das Plenum
an den Vorstand. Die Weiterbildungsgremien werden sich mit dem Thema
beschäftigen. Eine Entscheidung wird auf dem nächsten Ärztetag erwartet.
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