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Am Stadtpark // 90409 Nürnberg Tel.: 0911 5698090

Dr. med Hans Bucher

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Am Stadtpark // 90409 Nürnberg

Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Seit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung am 01.08.2004 wurde in Bayern der „Facharzt für Plastische Chirurgie“ umbenannt in "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" umbenannt. Damit wird der Anspruch des Fachgebietes auf die ästhetische Chirurgie unterstrichen. Es ist damit auch der einzige Facharzt, für den Weiterbildungsinhalte im Bereich der ästhetischen Chirurgie vorgeschrieben sind. Für einige Disziplinen (HNO-Heilkunde, MKG-Chirurgie), die nur in ihrem Fachgebiet ästhetische Leistungen erbringen, wurde die Zusatzbezeichnung „Plastische und ästhetische Operationen“ eingeführt. Andere Bezeichnungen wie

- Kosmetischer Chirurg,

- Schönheitschirurg“ oder

- Ästhetischer Chirurg

sind nicht geschützt und können von jedem approbierten Arzt ohne Weiterbildungsnachweis oder Qualifikationsnachweis geführt werden.

Im Gegensatz zu den angloamerikanischen Ländern wurde in Deutschland erst durch die Weiterbildungsordnung aus dem Jahre 1978 die sog. Teilgebietsbezeichnung "Plastische Chirurgie" eingeführt. Vor dieser Zeit war das Fachgebiet regionalisiert, d.h. jedes Fachgebiet behandelte in seinem Bereich mit Methoden der Plastischen Chirurgie. Aus dieser Zeit stammen noch die Zusatzbezeichnungen „Plastische Operationen“ für die Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde und die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.

Die Teilgebietsbezeichnung „Plastische Chirurgie“ erforderte damals zusätzlich zum Facharzt für Chirurgie mit seiner 6-jährigen Weiterbildung eine 2-jährige Weiterbildung mit umfangreichem Operationskatalog und abschließender Prüfung vor der zuständigen Ärztekammer.

Erst durch Weiterbildungsordnung aus dem Jahre 1993 wurde aus der Plastischen Chirurgie ein selbständiger Facharzt neben den anderen Gebieten. Voraussetzung für den „Facharzt für Plastische und ästhetische Chirurgie“ ist eine 6-jährige hochspezialisierte Ausbildung, die Durchführung zahlreicher Operationen in allen Teilbereichen des Gebietes incl. Ästhetische-chirurgische Leistungen und eine abschließende Prüfung vor der zuständigen Ärztekammer. Durch diese Reglementierung ist eine gute Qualitätskontrolle gegeben. Die ordentlichen Mitglieder des Berufsverbandes DGPRAEC (Deutsche Geselschaft der Plastischen und ästhetischen Chirurgen) müssen zudem regelmäßige Fortbildungen in jedem Jahr nachweisen, um die Mitgliedschaft nicht zu verlieren.

>> Stichwort Plastische Chirurgie