Ihr Beratungsgespräch bei Dr. Hans Bucher
Sie träumen von einer Veränderung, die Ihr Selbstbewusstsein stärkt und Ihr Wohlbefinden steigert? In einem persönlichen Beratungsgespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Sie und begleiten Sie auf Ihrem Weg zu einem neuen Lebensgefühl.
Buchen Sie Ihren Beratungstermin, wir sind gern für Sie da.
Das Beratungsgespräch bei ästhetischen Eingriffen
Gerne möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Aufklärungspflicht des Arztes bei einem ästhetisch-plastischen Eingriff von der Rechtsprechung besonders streng ausgelegt wird.
Da es sich um eine Operation handelt, die nicht zwingend notwendig ist, hat der Arzt die besondere Pflicht, dich über alle Aspekte der Operation aufzuklären. Eine solche Aufklärung muss selbstverständlich ohne Forschung erfolgen.
Es ist nicht ausreichend, dem Patienten lediglich ein "Merkblatt" auszuhändigen und darauf zu verweisen, dass dort alle wichtigen Informationen enthalten seien.
Diese Informationsblätter enthalten häufig Fachbegriffe und Formulierungen, die dem Laien unter Umständen nicht verständlich sind. Solche Merkblätter sind wirklich sehr nützlich, besonders wenn sie mit hilfreichen Zeichnungen ausgestattet sind. Sie können eine tolle Unterstützung bei der Aufklärung sein.
Sie wünschen einen Termin?
Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Rechtsprechung die Durchführung eines Aufklärungsgesprächs fordert. Aus medizinsoziologischen Untersuchungen wissen wir, dass es für Patienten ganz schön viel ist, was sie während des Beratungsgesprächs an Informationen aufnehmen müssen.
Nur etwa 40 % der vermittelten Informationen
können sie sich dann auch wirklich merken. Das wurde in medizinsoziologischen Untersuchungen herausgefunden. Die Aufklärungsbögen dienen dabei im Wesentlichen der Dokumentation, was natürlich sehr wichtig ist.
Es ist nur verständlich, dass jeder Arzt gut beraten ist, die Aufklärung sorgfältig zu dokumentieren. Denn er ist für die Aufklärung beweisbelastet.
Das Patientenrechtegesetz
besagt eindeutig, dass der Patient eine komplette Kopie der Aufklärungsdokumentation erhalten muss. Nur so kann er sicher sein, dass er den Inhalt des Aufklärungsgesprächs nachvollziehen kann. Sollte es Unklarheiten geben, kann er vor der Operation noch einmal Rücksprache halten.
Der Arzt muss den genauen OP-Verlauf, die Narkoseart, die Dauer eines möglichen stationären Aufenthaltes, die individuellen Chancen und Risiken, die Alternativen und Kosten sowie die möglichen Nachuntersuchungen und Möglichkeiten der Vor- und Nachbehandlung zur positiven Beeinflussung des Ergebnisses schildern – und zwar so, dass Sie als Patientin/Patient alles verstehen.
Eine genaue Erhebung der medizinischen Vorgeschichte
ist ebenfalls dringend erforderlich, in der auch bestehende oder vorbestehende Krankheiten, Unverträglichkeiten etc. zur Sprache kommen müssen.
Gerade sehr erfahrene Ärzte
die sich tagtäglich mit vielen Patienten beschäftigen, sehen vieles als selbstverständlich an. Das heißt aber nicht, dass sie es nicht für erwähnenswert halten, wenn Sie als Patient darauf aufmerksam machen.
Sie können also nicht erwarten, dass der Arzt ungefragt jede Kleinigkeit erläutert. Als Patient tragen Sie eine gewisse Eigenverantwortung. Nutzen Sie Ihr Recht auf Information und fragen Sie gezielt nach. Haken Sie nach, bis Sie alles genau verstanden haben.
Schließlich geht es um Ihre Gesundheit und Ihr Aussehen
Sie sollten sich unbedingt auf das Beratungsgespräch vorbereiten. Sie sollten sich Fragen aufschreiben oder eine entsprechende Checkliste zum Termin mitnehmen. So stellen Sie sicher, dass in der Aufregung nichts Wesentliches vergessen wird. Sie können davon ausgehen, dass jeder gute Arzt Ihre Fragen gerne beantwortet.
Beschreiben Sie genau, was Sie an sich selbst stört und welche Erwartungshaltung Sie haben. Eine falsche Erwartungshaltung oder Motivation (Wunsch des Partners etc.) ist kein guter Grund für einen ästhetisch-plastischen Eingriff. Ein seriöser Arzt wird Ihnen in solchen Fällen definitiv von einer Operation abraten.
Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich eine zweite Meinung ein
Außerdem muss die "Chemie" stimmen. Denn wenn Sie beim Arzt ein ungutes Gefühl haben, selbst wenn Sie es rational nicht begründen können, sollten Sie die Entscheidung noch einmal überdenken.
Bilder vorher / Nachher
Der Nutzen von Computersimulationen wird unterschiedlich beurteilt – und das zu Recht! Viele vergessen, dass es sich dabei eigentlich nur um Zeichnungen handelt. Es wird fälschlicherweise oft der Eindruck erweckt, das gezeigte Ergebnis könne auch wirklich genauso erreicht werden. Ich bin überzeugt, dass Bilder bereits operierter Patienten mit ähnlicher Problematik viel aussagekräftiger sind. So lässt sich am besten aufzeigen, was tatsächlich machbar ist.
Die Kosten eines Beratungsgespräches
Das Beratungsgespräch ist eine ärztliche Leistung, welche selbstverständlich in Rechnung gestellt werden darf. Die ärztliche Berufsordnung untersagt dem Arzt, die medizinische Leistung unlauter zu unterbieten oder gar eine kostenlose Beratung anzubieten. Dies wäre zudem ein Wettbewerbsverstoß. Für diese Leistung werden zwischen 30 und 100 € verlangt, die bei einer späteren Operation in der Regel verrechnet werden. Ich berechne für eine Beratung zwischen 30 und 60 Euro, je nach Zeitaufwand.
Sie wünschen ein Beratungsgespräch?
Wir freuen uns sehr, wenn wir Ihnen weiterhelfen dürfen. Bitte zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular anzusprechen. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.